Google Translate
Skip to main content

Beurlaubungen


Eine Beurlaubung Ihres Kindes vom Unterricht, für Einzelstunden oder ganze Unterrichtstage ist vorab beim Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin mit Nennung des Grundes schriftlich zu beantragen. Dies gilt auch für Beurlaubungen am Nachmittag für Schülerinnen und Schüler der Ganztagsschule. Eine Beurlaubung vor einem Ferienabschnitt bzw. über längere Dauer muss schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden und wird nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt.

Den Antrag auf Beurlaubung können Sie auf unserer Downloadseite herunterladen.