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Ziele zur Weiterentwicklung der Vertretungsregelung


Hauptziel 1: Ziele zur Weiterentwicklung der Vertretungsregelung
  • Randstunden werden nur bei vorhandenen Personalreserven vertreten
  • Schüler der Ganztagsschule und mit Betreuungsbedarf werden betreut, wenn der Unterricht in Randstunden entfällt
  • Materialien aus Fortbildungen werden interessierten Kollegen und Kolleginnen zu Verfügung gestellt
  • Vertretungsreserve im Kollegium wird aufgebaut
Hauptziel 2: Erhöhung der Qualität von Vertretungsplanung
  • Jahres-/Halbjahresplanung für feststehende Termine
  • Teilnahme an Sportfesten, Wettbewerben … rechtzeitig abstimmen
  • Fort- und Weiterbildungsplanung längerfristig abstimmen
  • Vertretungsreserve aus dem Kollegium mit PES-Mitteln aufbauen
  • Zeitverträge über PES-Mittel abschließen
Hauptziel 3: Erhöhung der inhaltlichen Qualität von Vertretungsunterricht
  • Lehrkräfte auf der Klassenstufe stellen im Vertretungsfall passende Unterrichtsmaterialien zur Verfügung
  • Lehrkräfte auf der Klassenstufe informieren Vertretungskräfte über Arbeitsaufgaben in den eingeführten Unterrichtswerken
  • Bei längerer Erkrankung (mehr als 3 Tage) einer Klassenlehrerin/eines Klassenlehrers wird die Klasse tageweise wechselnd von den Lehrkräften der zugeordneten Klassenstufen unterrichtet.
  • Die Klassenstufen 1/2 und 3/4 arbeiten zusammen. Im Wechsel bleibt dann jeweils eine Klasse Zuhause.
  • Die Schüler und Schülerinnen erhalten für die häusliche Arbeit Aufgaben, die sie selbstständig erledigen können (Arbeitsplan). Eltern werden über einen Brief informiert.
Hauptziel 4: Entlastung des Kollegiums
  • Doppelbesetzungen werden ausgebaut und gezielt genutzt
  • auf Rückzugsmöglichkeit für Lehrkräfte im Lehrerzimmer achten
Hauptziel 5: Einsatz von Kräften aus dem schulischen Umfeld unter Qualitätsaspekten
  • Einsatz von ausgebildeten Lehrkräften als Vertretungskräfte

Bisherige Maßnahmen zur Regelung im Vertretungsfall


Ist-Analyse - Bisherige Maßnahmen zur Regelung im Vertretungsfall

Minimierung von Unterrichtsausfall
  • Konferenzen und Dienstbesprechungen finden in der unterrichtsfreien Zeit statt
  • Wandertage und Vorhaben werden auf der Klassenstufe abgestimmt
  • Schülergruppen werden vorzeitig nach Hause entlassen, wenn die Eltern mind. einen Tag zuvor darüber informiert wurden und ihr Einverständnis schriftlich vorliegt (Abfrage am Schuljahresanfang); dies gilt auch für den Nachmittagsunterricht
  • Nachbarklassen werden kurzfristig beaufsichtigt
  • Doppelbesetzungen werden grundsätzliche nicht aufgelöst
  • Fortbildungen werden in der Regel genehmigt
  • Vertretungsplan für genehmigte Fortbildungen wird vorzeitig abgestimmt
  • Lehrkräfte unterrichten im Bedarfsfall Schülergruppen über dem Klassenteiler
  • Unterricht in altersgemischten Gruppen durch Klassenaufteilungen
  • flexible Unterrichtsgestaltung durch Lehrkräfte (geplanter Unterricht wird zugunsten einer kurzfristigen Vertretungsregelung geändert)
Erhöhung der Qualität der Vertretungsplanung
  • Vertretungsbereitschaft im Kollegium ist vorhanden
Erhöhung der inhaltlichen Qualität von Vertretungsunterricht
  • bei planmäßiger Abwesenheit bereitet die Lehrkraft Unterrichtsmaterialien vor
  • Materialien für unvorhergesehene Vertretungssituationen stehen bereit
  • Schüler und Schülerinnen werden zu selbstständigem Lernen regelmäßig angeleitet
  • für die häusliche Arbeit bei Unterrichtausfall ist den Schülern und Schülerinnen der Umgang mit Arbeitsplänen vertraut
Entlastung des Kollegiums
  • Doppelbesetzungen werden stundenplanmäßig eingeplant
  • Rückzugsmöglichkeiten für Lehrkräfte sind vorhanden
  • Arbeitsmöglichkeiten für Lehrkräfte wurden bereitgestellt (Computerarbeitsplatz im Lehrerzimmer)
  • Regelungen zur Beurlaubung und Freistellung von Lehrkräften werden beachtet
  • Bei längerer Erkrankung eines Klassenlehrers/einer Klassenlehrerin wird, falls keine anderer Vertretung zur Verfügung steht, die Klasse tageweise wechselnd von den Lehrkräften der zugeordneten Klassenstufen unterrichtet.
  • Im Rotationsverfahren bleibt jeweils eine Klasse mit einem „erweiterten Hausaufgabenplan“ zu Hause. Bei Betreuungsbedarf können die Kinder ihre Aufgaben in der Schule erledigen.